AGBs

1. Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der WEMA Hard- und Software GmbH erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragsbestätigung erkennt der Auftraggeber unsere AGB an. Ergänzungen oder abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform und Zustimmung durch WEMA Hard- und Software GmbH. Diese Bestimmungen haben Vorrang vor allen vom Kunden verwendeten AGB. Mündliche Abreden sind unwirksam.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

An Angebote halten wir uns 30 Tage gebunden. Alle Preisinformationen von WEMA Hard- und Software GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

 

3. Preise

Alle Preise verstehen sich ab Bornheim, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

4. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart sind Zahlungen innerhalb 8 Tage nach Rechnungserhalt rein netto fällig.
Leistungen für Reparaturen, Wartung, Installation sind sofort ohne Abzug fällig.
Bei Auftrags­- und Individualprogrammierung sowie für Anpassungen an Standardsoftware sind 40% bei Auftragserteilung, 30 % nach Lieferung, 30% nach Abnahme durch den Kunden fällig.
Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei WEMA Hard- und Software GmbH.
Bei Softwarepflege und –wartungsverträgen gilt, soweit nichts anderes vereinbart, ein Zahlungsziel von 30 Tagen nach Beginn des Vertragsjahres.
Schulung: Für Seminargebühren gilt ein Zahlungsziel von 8 Tagen.
Gerät der Käufer mit Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erheben.

 

5. Schulungen

Eine Anmeldung zu einer Schulung gilt als verbindlich, sobald Sie von WEMA bestätigt ist. Die Bestätigung erfolgt im Regelfall per E­Mail. WEMA Hard- und Software GmbH behält sich vor, eine Schulung nicht durchzuführen, sofern die Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen nicht erreicht wird.
Tritt ein/e Teilnehmer/in von einer verbindlichen Anmeldung aus Gründen zurück, die nicht von WEMA zu verantworten sind, fallen folgende Stornogebühren an:
Für Schulungen bei WEMA: Bis 30 Tage vor Schulungsbeginn: keine Stornokosten Bis 14 Tage vor Schulungsbeginn: 50 % Bis 7 Tage vor Schulungsbeginn 70 %, danach 90% Bei Nichterscheinen werden 100 % fällig. Können Ersatzteilnehmer benannt werden fallen keine Stornokosten an.
Für Schulungen Inhouse beim Kunden: Bis 30 Tage vor Schulungsbeginn: keine Stornokosten Bis 14 Tage vor Schulungsbeginn: 50 % Danach 100 % Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
Auftragsprogrammierungen
Auftragsprogrammierungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage eines von beiden Auftragsparteien bestätigten Pflichtenheftes.
Die Gewährleistung beträgt sechs Monate nach Abnahme.
Innerhalb dieser 6 Monaten behebt WEMA Hard- und Software GmbH die von Kunden gerügten Fehler kostenlos. Nach dieser Zeit ist Fehlerbehebung kostenpflichtig oder durch den Erwerb von Updates (bei Standardsoftware) möglich.

 

6. Lieferung und Versand

Alle von WEMA Hard- und Software GmbH genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, daß ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die WEMA Hard- und Software GmbH eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl WEMA Hard- und Software GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird WEMA Hard- und Software GmbH an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs­, Fabrikations­oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so
gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, daß der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen WEMA Hard- und Software GmbH liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich WEMA Hard- und Software GmbH zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht WEMA Hard- und Software GmbH aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager WEMA Hard- und Software GmbH verläßt.

 

7. Software

WEMA Hard- und Software GmbH garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung, daß von WEMA Hard- und Software GmbH gelieferte Software im wesentlichen frei von Material­und Herstellungsfehlern ist und im wesentlichen entsprechend dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Es ist dem Kunden bekannt, daß nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können.
Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich WEMA Hard- und Software GmbH vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung nach Wahl des Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann.
Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, daß die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, daß WEMA Hard- und Software GmbH bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. WEMA Hard- und Software GmbH behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programmes verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen.
Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
Für den Verkauf von Software gelten die Lizenzvereinbarungen der jeweiligen Programme.

 

8. Gewährleistung

WEMA Hard- und Software GmbH gewährleistet, daß die Waren, die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde WEMA Hard- und Software GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfaßt nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung WEMA Hard- und Software GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern läßt, es sei denn, daß der Kunde den vollen Nachweis führt, daß die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und daß die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
WEMA Hard- und Software GmbH kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, WEMA Software
GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es WEMA Hard- und Software GmbH nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, daß er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist.

 

9. Abnahme von Auftragsprogrammierungen

Nach Lieferung der Software führt der Auftraggeber Testläufe durch, die geeignet sind, alle wesentlichen Funktionen gemäß Produktbeschreibung zu testen.
Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich die Abnahme der Software zu erklären. Der Zeitraum für die Funktionsprüfung für den Auftraggeber beträgt 30 Tage nach Lieferung, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Software in allen wesentlichen Punkten die Anforderungen der Produktbeschreibung erfüllt.
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, so kann ihm der Auftragnehmer hierzu schriftlich eine Frist von zwei Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert.
Nach der Abnahme beginnt die sechsmonatige Gewährleistung. Innerhalb dieser Zeit werden alle Programmfehler kostenlos behoben. Danach hat der Kunde die Möglichkeit einen Wartungsvertrag abzuschließen, bzw. die Fehler im Rahmen von Update Lieferungen zu beheben.

 

10. Softwarepflege und –wartungsverträge

Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart, werden Softwarepflege­und Wartungsverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vertragsgebühr ist jährlich bis spätestens 30 Tage nach Begin des jeweiligen Vertragsjahres fällig. Auf unbestimmte Zeit geschlossenen Pflegeverträge können mit einer Frist von 3 Monate zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden.

 

11. Eigentumsvorbehalt für Hardwarekauf

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt­und Nebensache Eigentum von WEMA Hard- und Software GmbH.
Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt WEMA Hard- und Software GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl­, Feuer­, Wasser­ und Schwachstromversicherung) und WEMA Hard- und Software GmbH auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an WEMA Hard- und Software GmbH abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde WEMA Hard- und Software GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von WEMA Hard- und Software GmbH unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, daß der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und WEMA Hard- und Software GmbH dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde WEMA Hard- und Software GmbH bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab.
Der Kunde ist verpflichtet, WEMA Hard- und Software GmbH alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
Für den Verkauf von Software gelten die Lizenzvereinbarungen der jeweiligen Programme.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertagsgegenstand ergebenden Streitigkeiten ist Eggenfelden, sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann im Sinne des HGB handelt.
Für die gesamte Geschäftsabwicklung und Rechtsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales UN­Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.

 

13. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Bestimmungen unberührt.
Triftern, September 2009

So erreichen Sie uns

Telefon:

+49 (0) 8562 96997-0

 

E-Mail:

ed.hbmg-amew@eciffo

 

Öffnungszeiten:

Montag – Donnerstag

08:00 – 17:00 Uhr

 

Freitag

08:00 - 16:00 Uhr